Zuständigkeit
Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün ist für den Alten Friedhof Bonn zuständig. Die Besucheradresse des Friedhofs lautet Bornheimer Straße / Am Alten Friedhof, 53111 Bonn. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob der Termin an einem Verwaltungsstandort stattfindet; die Adresse eines Eingangs ist nicht automatisch die Anschrift des zuständigen Büros.
Kontakt
- Telefon für den Alten Friedhof Bonn: +49 228 772241
- Für den Alten Friedhof Bonn ist hier keine eigene E-Mail-Adresse angegeben; nutzen Sie die weiteren Kontaktwege von Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün.
Kontakt und Vorsprache bei Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün:
| Wochentag | Servicezeit |
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| Kontakt und Vorsprache | Für eine persönliche Vorsprache oder Fragen zu historischen Grabstätten einen Termin vereinbaren. |
Anfrage vorbereiten
Neue Beisetzungen finden hier nur noch vereinzelt statt, vor allem in bestehenden Familiengräbern oder im Rahmen einer vereinbarten Grabpatenschaft. Beginnen Sie eine Bestattungsanfrage deshalb mit der konkreten Grabstätte und dem vorhandenen Recht oder der Patenschaftsvereinbarung.
Nennen Sie in jeder Anfrage ausdrücklich Alter Friedhof Bonn. Für eine Grabsuche gehören der vollständige Name, Lebensdaten und – falls bekannt – Abteilung, Reihe und Grabnummer dazu. Bei Grabarten oder Grabpflege ergänzen Sie Nutzungsrecht, gewünschte Leistung und Zeitraum. Bei einem Besuchsproblem helfen Datum, gewählter Zugang und ein naher Kartenpunkt wie Friedhofszugang, Georgskapelle, Friedhofsverwaltung, Der alte Friedhof Bonn.
Wofür Sie Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün benötigen
Die Verwaltung entscheidet über Belegung, Grabvergabe, Gebühren, Nutzungsrechte, Gestaltungsvorgaben und gewerblichen Zugang auf dem Alten Friedhof Bonn. Sie ist außerdem die richtige Stelle für kurzfristige Einschränkungen oder eine amtliche Grabangabe. Diese Website unterstützt die Besuchsplanung mit Adresse, Wegen und 9 Orientierungspunkten, ersetzt aber weder eine persönliche Zusage noch die für den Friedhof geltenden Regelungen.